Fragen und Antworten - Fachpflegefamilie, die Voraussetzungen

Familien, bei denen einer der Partner eine pädagogische Ausbildung hat, können sich als Fachpflegefamilie bewerben.

Pädagogische Ausbildung

Mindestens staatl. anerkannte/r Erzieher/in, Dipl. Sozialpädagoge/in, Dipl. Sozialarbeiter/in, staatl. anerk. Heilerzieher/in, Heilpädagoge/in, Dipl. Heilpädagoge/in.

Lebensalter der Fachpflegeeltern

Der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern sollte dem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern entsprechen.

Wohnraum / Zimmergröße

Dem Pflegekind muss ein eigenes Zimmer (mindestens 12 qm) zur Verfügung stehen. Der übrige Lebensraum muss Kind- und Familien gerecht sein.

 

Finanzielle Grundversorgung

Die finanzielle Grundversorgung der Fachpflegeeltern muss gesichert sein.
Das heißt: Ein Elternteil hat eine pädagogische Ausbildung, ein Elternteil sichert durch die eigene Berufstätigkeit das Familieneinkommen.

Fachliche Reflektion und Qualifizierung

Bereitschaft zur Selbstreflektion,
kontinuierliche Bereitschaft zur professionellen Beratung und, dazu Hilfe anzunehmen, müssen vorhanden sein.

Teilnahme an internen pädagogischen Schulungen.

Verpflichtung zur Teilnahme an den Fachfamilienarbeitskreisen und Supervisionen

Grundsätzliche Bereitschaft zu Kontakten mit der Herkunftsfamilie.