Fragen und Antworten - Fachpflegefamilie, die Voraussetzungen
Familien, bei denen einer der Partner eine pädagogische Ausbildung hat, können sich als Fachpflegefamilie bewerben.
Pädagogische Ausbildung
Mindestens staatl. anerkannte/r Erzieher/in, Dipl. Sozialpädagoge/in, Dipl. Sozialarbeiter/in, staatl. anerk. Heilerzieher/in, Heilpädagoge/in, Dipl. Heilpädagoge/in.
Lebensalter der Fachpflegeeltern
Der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern sollte dem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern entsprechen.
Wohnraum / Zimmergröße
Dem Pflegekind muss ein eigenes Zimmer (mindestens 12 qm) zur Verfügung stehen. Der übrige Lebensraum muss Kind- und Familien gerecht sein.
Finanzielle Grundversorgung
Die finanzielle Grundversorgung der Fachpflegeeltern muss gesichert sein.
Das heißt:
Ein Elternteil hat eine pädagogische Ausbildung, ein Elternteil sichert durch die eigene Berufstätigkeit
das Familieneinkommen.
Fachliche Reflektion und Qualifizierung
Bereitschaft zur Selbstreflektion,
kontinuierliche Bereitschaft zur professionellen Beratung und, dazu Hilfe anzunehmen,
müssen vorhanden sein.
Teilnahme an internen pädagogischen Schulungen.
Verpflichtung zur Teilnahme an den Fachfamilienarbeitskreisen und Supervisionen
Grundsätzliche Bereitschaft zu Kontakten mit der Herkunftsfamilie.


